Ein großer Umbruch steht der Justiz in Zweibrücken in diesen Tagen bevor: ab Februar wird in den Gerichten in Zweibrücken, also dem Landgericht Zweibrücken, dem Amtsgericht Zweibrücken und ab März auch bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht die elektronische Akte eingeführt. Dies bedeutet nicht weniger, als dass die Papierakten vollständig wegfallen. Das wird zu ungewohnten Bildern in den Gerichtssälen führen, wenn der Richter nicht wie gewohnt mit den Prozessakten den Saal betritt, sondern quasi Bildschirme in Gang setzt, um mit den Beteiligten in den Verhandlungen den Rechtsstreit zu erörtern.
Die Justiz in Rheinland-Pfalz unternimmt große Anstrengungen, bereits jetzt die vom Bundesgesetzgeber gemachten Vorgaben zur Abschaffung der Papierakten, die dies endgültig bis zum Jahr 2026 vorsehen, in Angriff zu nehmen. Umfangreiche organisatorische Vorgaben waren notwendig, einschließlich einer neuen Ausstattung der Gerichtssäle und eingehender Schulungen der Mitarbeiter.
Nicht alle Akten werden von heute auf morgen abgeschafft; jedoch werden die neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch geführt. Zudem betrifft die jetzige Umstellung insbesondere auch noch nicht die Strafsachen. Absehbar ist damit aber, dass nach und nach alle Akten verschwinden, wenn die nach und nach erledigten Akten in den Zivil-und Familiensachen nach ihrer Erledigung abgelegt werden.
Die Digitalisierung soll Verfahren und Abläufe beschleunigen und erleichtern. Verfahrensbeteiligte können E-Akten sofort und auch gleichzeitig über Computer abrufen. Aufwendiges Kopieren oder Ausdrucken von Schriftsätzen entfällt. Das Bearbeiten, etwa die Suche nach einer bestimmten Stelle in einer Akte, wird einfacher. Justizwachtmeister können sich zunehmend den Sicherheitsaufgaben zuwenden, weil der Aktentransport entfällt.
Nachdem der Systemwechsel an verschiedenen Gerichten pilotiert wurde, gehören die Justizbehörden in Zweibrücken zu den ersten Gerichten, die im regulären Betrieb eine Umstellung vornehmen werden. Mit erheblichen Verzögerungen für die Rechtsuchenden ist vor dem Hintergrund, dass eine sehr aufwendige Erfassung von Altverfahren in digitalisierter Form unterbleibt, nicht zu rechnen. Die Einreichung von Klagen oder Schriftsätzen durch die Anwaltschaft auf elektronischem Wege wird indessen für die Zukunft zum Regelfall. Soweit das Prozessrecht keinen Anwaltszwang vorsieht, werden Schriftsätze durch die Justiz in die digitalisierte Form überführt. Damit ist gewährleistet, dass für den Rechtsuchenden keine Erschwernisse geschaffen werden.
Amtsgericht Zweibrücken Landgericht Zweibrücken
Direktor des Amtsgerichts Zweibrücken Präsidentin des Landgerichts
Klaus Biehl Maria Stutz