Zuständigkeiten des Amtsgerichts
Neben den sonstigen amtsgerichtlichen Aufgaben ist das Amtsgericht Zweibrücken auch für die Insolvenzsachen für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl zuständig. Weiterhin ist das Amtsgericht Zweibrücken für die Landwirtschaftssachen des gesamten Landgerichtsbezirks Zweibrücken zuständig. Daneben ist das Amtsgericht Zweibrücken für die Partnerschaftsregistersachen des gesamten Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zuständig sowie für sämtliche Registersachen der Amtsgerichtsbezirke Pirmasens und Landstuhl.
Der Bezirk des Amtsgerichts Zweibrücken hat eine Größe von 27.435 ha mit ca. 63.000 Einwohnern und umfasst die Stadt Zweibrücken und die Gemeinden der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie die Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach, der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben.