Schiedspersonen - Landesschlichtungsgesetz
Das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) ist am 01.12.2008 in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz wird von der dem Landesgesetzgeber in § 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorzusehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung (SchO) bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.
Derzeit sind folgende Schiedspersonen im Amt (Stand: Juli 2019):
für den Bezirk der Stadt Zweibrücken
Schiedsmann: Dr. Norbert Pohlmann
Telefon: 06332-73609
Vertreterin: Rebecca Buch-Spohn
für den Bezirk der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Schiedsmann: Walter Carius
Telefon: 06332-50987
Vertreterin: Hedwig Bender
für den Schiedsamtsbezirk Wallhalben der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben
Schiedsfrau: Gerda Reinfrank
Telefon: 06375-218
Vertreterin: Dr. Heidi Paschen