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Schiedspersonen - Landesschlichtungsgesetz

Das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) ist am 01.12.2008 in Kraft getreten.

Mit diesem Gesetz wird von der dem Landesgesetzgeber in § 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorzusehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung (SchO) bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.

Derzeit sind folgende Schiedspersonen im Amt (Stand: Juli 2019):

für den Bezirk der Stadt Zweibrücken

          Schiedsmann: Dr. Norbert Pohlmann
          Telefon: 06332-73609
          Vertreterin: Rebecca Buch-Spohn

 für den Bezirk der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

          Schiedsmann: Walter Carius
          Telefon: 06332-50987
          Vertreterin: Hedwig Bender

für den Schiedsamtsbezirk Wallhalben der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben

           Schiedsfrau: Gerda Reinfrank
           Telefon: 06375-218
           Vertreterin: Dr. Heidi Paschen

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